Per 22. Oktober 2013 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt unserem Verein sowohl für die kantonalen Steuern wie auch für die direkten Bundessteuern die Steuerbefreiung zuerkannt, da unser Verein öffentliche und gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Im weiteren können Zuwendungen an unseren Verein von im Minimum CHF 100,- von den steuerpflichtigen Einnahmen in der Schweiz abgezogen werden.
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